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Schweinfurt, den 14.2.2016
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
in Ergänzung zu den Gutachten des Bau- und Umwelt-Ausschusses am 4.2.2016 beantragen wir die Umsetzung folgender Punkte, die im integrierten Klimaschutzkonzept vom November 2015 kurzfristig (innerhalb eines Jahres) mit Priorität 1 vorgesehen sind:
Die Förderung setzt voraus: die Vorlage 1) des schriftlichen Gutachtens des Energieberaters, 2) der Pläne und Rechnungen des Heizungsbauers und 3) einer schriftlichen Erklärung des Heizungsbauers, dass die Ausführung der neuen Heizung den Empfehlungen des Energieberaters entspricht.
Der Stadtrat beschließt hierzu einen Fördertopf in Höhe von 20 000 Euro für 2016, für die Folgejahre in Höhe von 40 000 Euro jährlich.
Die Verwaltung sorgt dafür, dass das Marketing für die beschlossene Maßnahme "Energieberatung" auch die Förderung der Heizungssanierung umfasst.
Der Stadtrat beschließt hierzu einen Fördertopf in Höhe von 1250 Euro für 2016, für die Folgejahre in Höhe von 2500 Euro jährlich.
Das Marketing für die "Energieberatung" und die "Förderung der Heizungssanierung" sollte den Hinweis auf die Heizungspumpen-Austausch-Aktion enthalten, da ja der thematische Zusammenhang gegeben ist, auch wenn die Pumpen-Austausch-Aktion prinzipiell unabhängig von einer Heizungssanierung erfolgen kann.
Begründung: Schweinfurt erreicht nur dann (knapp) die bundesdeutschen Ziele des Klimaschutzes, wenn das vorlliegende Klimaschutzkonzept zu 100% umgesetzt wird.
Die Punkte 1.1.5 (Förderung der Heizungssanierung) und 1.1.7 (Heizungspumpen-Austausch) gehören thematisch zu Punkt 1.1.4 (Förderung der Energieberatung). Gemeinsames Inkrafttreten hätte die Signalwirkung: die Stadt fördert nicht nur die Energieberatung, sondern auch die sich daraus ergebenden konkreten Maßnahmen. Aus psychologischen Gründen sollten beide Punkte zeitgleich beschlossen, publiziert und umgesetzt werden.
Das vorgebrachte Argument der Verwaltung, die Umsetzung dieser Punkte würde ihre Arbeitskapazität überfordern, ist nicht schlüssig: die gemeinsame Umsetzung der beantragten Punkte mit dem befürworteten Punkt 1.1.4 (Förderung der Energieberatung) erspart der Verwaltung Arbeit im Vergleich zur zeitlich getrennten Umsetzung (insbesondere im Marketing) und macht gleichzeitig das Maßnahmenpaket wirksamer.
Der gleichfalls mit der Thematik zusammenhängende Punkt 1.1.6 (Energie-Spar-Preis) erscheint im Klimaschutzkonzept zwar ebenfalls als "Priorität 1, kurzfristig" - auch hier ist nicht viel Vorarbeit nötig, die Kriterien der "Grünen Hausnummer" (Agenda 21, AG ökologisches Bauen) liegen seit 2012 vor. Es erscheint aber vertretbar, den Energie-Spar-Preis erst verzögert umzusetzen, wenn auf die ab 1.7.2016 in Kraft tretenden Maßnahmen zuwenig Reaktion oder abflauendes Interesse festzustellen ist.
Kostendeckung: Die Kosten für 2016 wären mit 21 250 € anzusetzen, für die Folgejahre ab 2017 auf das Doppelte. Dieser Betrag bleibt weit unter den für 2016 bereitgestellten 100 000 Euro Ausgaben für das Klimaschutzkonzept, zumal da die am 4.2.2016 im Bau- und Umweltausschuss befürworteten Maßnahmen Kosten von lediglich 10 000 Euro abzüglich der Kostenersparnis für Nachtabschaltung/-senkung der Straßen- und Gebäudebeleuchtung entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ayfer Fuchs Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas A. Schmitt
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