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Antrag an die Stadtverwaltung: den 5.11.2018
hydraulischer Abgleich an kommunalen Gebäuden Schweinfurts
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
wir beantragen, dass 2019 bei möglichst allen kommunalen Gebäuden in allen beheizbaren Räumen ein hydraulischer Abgleich ausgeführt wird, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Bei geplanter Heizungsrenovierung ist der hydraulische Abgleich zusammen mit der Renovierung durchzuführen.
Begründung: Der hydraulische Abgleich sorgt durch individuelle Vor-Regelung unterschiedlich geheizter Räume für eine Energieeinsparung an den Heizungspumpen und für verminderte Wärmeverluste an den Leitungen, insgesamt kann bis zu 15% der Heizenergie (und damit der Heizkosten) eingespart werden.
Kostendeckung: Die Kosten betragen durchschnittlich 40 Euro pro Raum (weniger, falls das Thermostatventil unter 10 Jahre alt ist, mehr, wenn ein über 10 Jahre altes Thermostatventil ausgetauscht werden muss). Sie können durch einen Antrag auf Förderung durch die BAFA um 30% gesenkt werden. Die Kosten sind in den Haushalt 2019 einzustellen. Den Kosten steht eine dauerhafte Ersparnis an Heizkosten bis zu 15% gegenüber.
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