Wasserstoff-Tankstelle

Herrn Oberbürgermeister Sebastian Remelé

Antrag an die Stadtverwaltung                                           Schweinfurt, den 7.6.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen, dass die Stadt bzw. die Stadtwerke als 100%ige Tochter der Stadt mit Förderung aus
Bundesmitteln eine öffentlich zugängliche Wasserstoff-Tankstelle erstellt (Punkt 2.3 der
Förderrichtlinien, s.u.). - Ein vorteilhafter Standort wäre z.B. Schweinfurt Hafen in Nähe zur Autobahn-
Abfahrt, da dieser Standort in Autobahnnähe eine frühere Kostendeckung erwarten lässt und die
Industrien im Hafen quasi "vor Ort" eine Tankstelle nutzen können und sich somit auch in der
Wasserstofftechnologie weiterentwickeln können.
Natürlich wären wir einverstanden, wenn stattdessen ein weitergehender Antrag im Sinne von Punkt 2.1
der Förderrichtlinien gestellt werden soll.

Begründung:
Grundsätzliches: Weltweit muss in den nächsten 10-20 Jahren eine grundlegende Verkehrswende weg
vom fossilen Verbrennungsmotor hin zu CO2-neutrale(re)n Motoren und Energie-Effizienz (gut
ausgelasteter ÖPNV statt motorisierter Individualverkehr) stattfinden.
Für leichtere Fahrzeuge steht aktuell die E-Mobilität auf Akku-Basis im Vordergrund, wobei diese wegen
Batteriegewicht und limitierter Ressourcen nur einen kleinen Teil des derzeit bestehenden Verkehrs
ersetzen kann. Für schwere Fahrzeuge (LKW, Bus, Müllfahrzeug u.ä.) tritt zunehmend die
Brennstoffzellen-Technologie in den Fokus (übrigens auch bei der Schweinfurter Großindustrie): Strom
aus erneuerbarer Energie erzeugt durch Hydrolyse Wasserstoff und Sauerstoff - eine solche Power-to-
Gas-Anlage von Siemens läuft seit Jahren in den Hassfurter Stadtwerken. Der Wasserstoff treibt CO2-
neutral Fahrzeuge an, statt Abgasen entsteht reines Wasser.
Zum internationalen Stand der Technik: In China gibt es 6 Firmen, die serienreife Wasserstoffgetriebene
Busse ab einem Preis von 150.000 Euro anbieten, und 2 Firmen, die serienreife
Wasserstoff-LKWs anbieten. In der Schweiz werden in den nächsten 4 Jahren 30 Wasserstoff-
Tankstellen eingerichtet.
Schweinfurter Industrie: Die Schweinfurter Industrie ist bereits in der Entwicklung der Wasserstoff-
Technik aktiv, ein Beitrag zur Wasserstoff-Infrastruktur seitens der öffentlichen Hand ist hier sicher
willkommen.

2. Zur Förderung der Wasserstoff-Technologie schreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur in der Bekanntmachung der Neufassung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der
Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des
Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der
Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten vom 18. Oktober 2017 (Bundesanzeiger AT
25.10.2017 B4):

Das BMVI fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie unter den in Nummer 4 genannten sowie
gegebenenfalls weiterer im Aufruf zur Antragseinreichung definierter Voraussetzungen folgende
Investitionen gemäß der zugrunde liegenden Artikel der AGVO mit einem einmaligen Zuschuss.
2.1 Investitionszuschüsse für:
2.1.1 Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser) und Flugzeuge, die mit einem Brennstoffzellenantrieb
ausgestattet sind, und gegebenenfalls die für deren Betrieb notwendige Betankungs- und
Wartungsinfrastruktur.
2.1.2 Sonderfahrzeuge in der Logistik, die mit einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, und die
für deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur,
2.1.3 Elektrolyseanlagen zur vor Ort Erzeugung von Wasserstoff
2.1.4 brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen.
2.2 Investitionszuschüsse für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
Brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), sofern sie zur Bordenergieversorgung
auf Schiffen, Fahrzeugen und Flugzeugen verwendet werden.
2.3 Investitionszuschüsse für öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur
Diskriminierungsfrei zugängliche Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff, die nicht im
Zusammenhang mit nach dieser Förderrichtlinie geförderter Fahrzeugbeschaffung errichtet werden soll.
3 Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des
Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Die Antragsteller müssen
zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
haben. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung
ermutigt.

Kostendeckung:
Die Kosten für eine Wasserstofftankstelle belaufen sich aktuell auf größenordnungsmäßig eine Million
Euro; laut Vortrag auf der 1. Thüringer Wasserstoffkonferenz am 5.Juni 2019 sind aber in Kürze 30%
billigere Angebote von einer weltweit tätigen deutschen Firma zu erwarten (Komplettangebot, mit
automatic seal exchange, Maximator Hydrogen GmbH).
Wir verweisen auf den Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von öffentlich zugänglichen
Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr (05/2019) (siehe Anlage): Die Förderquote für die
Wasserstofftankstelle beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben. Die Anträge sind bis zum 31.7.19
einzureichen.
Selbst wenn sich eine Wasserstofftankstelle 2020 noch nicht rechnet, sehen wir perspektivisch bereits
mittelfristig einen deutlichen auch ökonomischen Nutzen für Stadt, Stadtwerke und Schweinfurter
Industrie, weil die Brennstoffzellen-Technologie zumindest für schwere Fahrzeuge innerhalb der
nächsten 10 Jahren in großem Umfang kommen wird.


Mit freundlichen Grüßen
Ayfer Rethschulte Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas Schmitt

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