Aufhebung des einseitigen Maßkrugverbots auf dem Volksfest

Schweinfurt, den 8.3.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen, das offensichtlich von der Stadtverwaltung einseitig zu Lasten der regionalen Anbieter
verhängte Maßkrugverbot auf dem Volksfest außerhalb des Festzelts umgehend wieder aufzuheben.

Begründung: Die Gründe sind dem Schreiben der Brauereien Roth Bier / Schweinfurt, Ulrich Martin /
Hausen und Wernecker / Werneck vom 1.3.19 zu entnehmen, das die Stadträte am 7.3.19 erreichte
->(siehe Anlage).
Ein Maßkrugverbot für die regionalen Brauereien außerhalb des Festzelts, nicht jedoch für Kulmbacher
im Festzelt, ist nicht zu rechtfertigender Wettbewerbsnachteil.

Kostendeckung: Kosten entstehen durch diesen Antrag nicht, im Gegenteil: regionalen Brauereien
werden Nachteile erspart.


Mit freundlichen Grüßen
Ayfer Rethschulte Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas Schmitt
Christiane Michal-Zaiser Adi Schön

 

 



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