Fördergelder für Hebammen

Schweinfurt, den 15.12.2018

Anfrage an die Stadtverwaltung mit Bitte um mündliche Beantwortung bei der nächsten Sitzung am 18.12.18

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
In ihrem Brief vom 13.12.18 (Anlage: Förderrichtlinie und Konzeptideen) schreibt die Hebamme Elisabeth Volk (u.a.) an den Stadtrat:
"Meine Kollegin Barbara Zottmann (Kreissprecherin BHLV Stadt/Landkreis Schweinfurt) hatte Sie schon über das Förderprogramm Geburtshilfe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege informiert. Es besteht aus zwei Säulen und soll sowohl die geburtshilfliche Versorgung als auch die Wochenbettbetreuung durch Hebammen in Bayern unterstützen.
Am 14. September 2018 wurden die Förderrichtlinien der Säule 1 veröffentlicht (siehe Anlage). Kommunen mit geburtshilflichen Abteilungen können demnach Fördergelder beantragen, und diese in Maßnahmen und Projekte einfließen lassen, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung und Wochenbettbetreuung stärken. Für Schweinfurt ist eine Fördersumme von Geldsumme (Geburtenzahl mal 40€) zu erwarten. Förderfähig sind beispielsweise die Einrichtung einer Hebammenkoordinierungsstelle, Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung oder die finanzielle Unterstützung von Hebammen mit Bereitschaftsgeldern. Die Fördergelder müssen bis 31.12.18 beantragt werden, um diese noch für 2019 zu erhalten. Leider ist es uns bisher noch nicht gelungen, einen Ansprechpartner für die Förderung zu bekommen, und die Frist läuft in ca. 2 Wochen ab! Laut meinen Kenntnissen haben der Landkreis: Neustadt/Saale, Haßfurt, Bamberg, Fürth und weitere Landkreise schon die Förderung beantragt, nur in Schweinfurt ist noch nichts geschehen."
Sie begründet im Weiteren, dass auch in Schweinfurt durchaus Bedarf für die Förderung bestehe, und dass diese deutlich über 50.000 Euro liegen dürfte.

Unsere Fragen::
Beabsichtigt die Stadt Schweinfurt, die Fördergelder für 2019 zu beantragen?
• Wenn nein: warum nicht?
• Wenn ja: wer ist zuständig, und wie ist sichergestellt, dass der Förderantrag rechtzeitig vor dem 31.12.18 fertiggestellt und verschickt ist?

Mit freundlichen Grüßen Ayfer Rethschulte Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas Schmitt

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