Passivhaus

Antrag an die Stadtverwaltung                                      Schweinfurt, den 15.10.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen, ab 2020 beim Neubau und der Sanierung stadteigener und städtisch genutzter
Gebäude den Passivhausstandard einzuhalten bzw. anzustreben, mindestens jedoch der KfW55-
Standard nach EnEV 2016 (Niedrigstenergiehaus). Dies gilt für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben
der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für alle Gebäude, die im
Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Schweinfurt errichtet werden.

Begründung: siehe Internet-Auftritt der Stadt Frankfurt am Main,

www.frankfurt.de/sixcms/detail.php


"Frankfurt kann sich fast schon als "Passivhaushauptstadt" bezeichnen, fördert die Stadt doch seit
etlichen Jahren konsequent das wirtschaftliche und nachhaltige Bauen. Seit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom Herbst 2007 ist beim Neubau und der Sanierung stadteigener und
städtisch genutzter Gebäude der Passivhausstandard einzuhalten bzw. anzustreben. Dies gilt für alle
Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe
sowie für alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Frankfurt errichtet
werden. Bei sämtlichen genannten Vorhaben gelten die verbindlichen Leitlinien des Hochbauamtes
zum wirtschaftlichen Bauen, die für die Minimierung der Investitions- und Folgekosten über den
Nutzungszeitraum eines Gebäudes sorgen. Die Palette kommunaler Passivhausbauten reicht von
Schulen über Kindertagesstätten bis hin zu Passivhauskomponenten in der Gebäudesanierung.
Nachhaltiges öffentliches Bauen heißt darüber hinaus auch, sich besonderen Ansprüchen an
Beständigkeit, qualitätvoller Ausstattung und Funktionalität zu stellen."
Was in der Großstadt Frankfurt a.M. schon seit 2007 beschlossen und realisiert wurde, muss in
Schweinfurt ab 2020 auch möglich sein, zumal da die zu erwartenden bundesweiten Richtlinien ab 2021
ohnehin nahe an den Passivhaus-Standard heranreichen.

Kostendeckung: die Kosten sind bei den entsprechenden Planungen in den Haushalt einzustellen. Den
höheren Investitionskosten steht gegenüber, dass im laufenden Betrieb erheblich weniger
Energiekosten anfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Ayfer Rethschulte Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas Schmitt

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