Radwegekonzept

Antrag an die Stadtverwaltung                             Schweinfurt, den 15.10.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
wir beantragen,

1. die Stadt stellt für das Jahr 2020 insgesamt 500.000 Euro (und in den Folgejahren
durchschnittlich 500.000 Euro) für die Umsetzung des gesamtstädtischen Radwegekonzepts in
den Haushalt ein. Diese Summe umfasst
 den bisherigen "Radwege-Etat" der Stadt, der eher für kleinere laufende Ausgaben gedacht ist
(die diesbezüglichen tatsächlichen Ausgaben lagen jährlich um 40.000 Euro),
 anteilige Kosten für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts bei größeren Baumaßnahmen
(z.B.: bei der Baustelle am Hauptbahnhof wurde zusätzlich zur fälligen Erneuerung der
Straßendecke ein 6stelliger Betrag für die Verbesserung der Radinfrastruktur investiert)
 und einen Etat für Öffentlichkeitsarbeit und Service in Höhe von 15.000 Euro jährlich.
2. Die Stadtverwaltung stellt unverzüglich eine Liste der empfohlenen kleinen Eingriffe und
Änderungen zusammen, diskutiert diese Liste sukzessive auf alle 3 Monate stattfindenden
Fahrradforen, dann im Stadtrat, und setzt diese Eingriffe und Änderungen möglichst zeitnah
um, beginnend 2020 mit den Projekten, die bezüglich des Radverkehrs am schnellsten und
effektivsten umgesetzt werden können.
3. Die Stadtverwaltung stellt für die empfohlenen größeren Änderungen (Eingriffe in die
Straßensubstanz) einen 7-Jahres-Plan auf, mit zeitlicher Anordnung der Eingriffe so, dass sie
möglichst mit aus anderem Grund nötigen Eingriffen an gleicher Stelle gebündelt werden, so
dass möglichst wenig Baustellen, Sperrungen und Kosten resultieren. Die geplanten
Änderungen sind so rechtzeitig im Fahrradforum und im Stadtrat zu diskutieren, dass vor der
(möglichst zeitnahen) Umsetzung sinnvolle Modifikationen noch möglich sind.

Begründung: Das gesamtstädtische Radverkehrskonzept der PGV Dargel/Hildebrandt wurde im
September 2019 vorgelegt. Ebenfalls im September 2019 fand die Hauptbereisung der
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) statt; Schweinfurt wurde nach verlängerter
Beratung der Aufnahmekommission in die AGFK aufgenommen - mit der Aussage, man sehe das
persönliche Engagement der Beteiltigten, in der Hoffnung, dass in Schweinfurt noch Einiges an
Fahrradfreundlichkeit erreicht werde, und mit einem auf 7 Jahr verkürzten Kontrollintervall (2026). Es
wäre ein deutlicher Image-Schaden, wenn Schweinfurt im Jahr der Landesgartenschau den Titel
"fahrradfreundliche Kommune" verlieren würde.
 Das Radverkehrskonzept weist eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen auf. Unter "Kosten
und Prioritäten" heißt es auf S.158: "Für die Schwerpunktbereiche im Bereich
Netzinfrastruktur wurden Gesamtkosten von rund 2,929 Mio. € ermittelt. Ein Großteil der
Kosten würde auf Maßnahmen der Vorrangachse 1 entfallen, die zahlreiche größere
Maßnahmen bündelt." [...] "Die Gesamtsumme für alle weiteren Maßnahmen beträgt rund
385.000 €." Auf S.161: "Pro Jahr werden etwa 500 Tsd. € als umsetzbares Maßnahmen- bzw.
Kostenvolumen angesetzt, einschließlich eventueller Förder- und Drittmittel (z. B. für Bundesund
Staatsstraßen). Ziel sollte es sein, möglichst rasch funktionsfähige, zusammenhängende
Vorrangachsen zu realisieren oder bereits weitgehend vorhandene Abschnitte lediglich zu
ergänzen. Im Einzelnen bedürfen allerdings alle Maßnahmen vor der Umsetzung einer
Überprüfung im Sinne einer entwurfs- und verkehrstechnischen Weiterentwicklung. Unter
Voraussetzung dieser Grobannahmen würde sich ein Umsetzungszeitraum von etwa sieben
Jahren ergeben."
Laut dem vorgelegten umfangreichen und detaillierten Radverkehrskonzept wären mit einem Aufwand
von 500.000 Euro (s.o.) innerhalb 7 Jahren (also bis zum Jahr der Landesgartenschau) die
vorgeschlagenen Ziele vollständig erreichbar. Mit diesem Zeitziel sollten wir planen, denn sonst werden
wir auch in 10 Jahren die Umsetzung des Radverkehrskonzept nicht erreichen.

Kostendeckung: Die genannte Gesamtsumme ist - ggf verteilt auf die einzelnen Kostenstellen, wie
Radwege-Etat und Straßenbau - in den Haushalt 2020 einzustellen.

Auswirkungen auf die Umwelt:liegen auf der Hand: Die Klimaschutz-Ziele umfassen auf kommunaler,
Landes- und Bundes-Ebene eine Verkehrswende weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu
unmotorisiertem oder elektrisch angetriebenem Verkehr (hier: Fahrrad, E-Bike) und zum öffentlichen
Verkehr (Bus, Schiene). Dazu ist ein attraktives, sicheres Radwegenetz erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen
Ayfer Rethschulte Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas Schmitt

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