Antrag Solardachpflicht

Antrag an die Stadtverwaltung Schweinfurt, den 1 6.9,201 9
Sehr geehrter Hen Oberbürgermeister Remelö,

wir beantragen, dass die Stadt Schweinfurt nach dem Vorbild der Universitätsstadt Tübingen eine
Solarpflicht für praktisch alle neuen Bauvorhaben beschließt.
Dieser Grundsatzbeschluss soll die Verpflichtung zur lnstallation einer Photovoltaik-Anlage in den
Grundstückskaufuerträgen sowie in städtebaulichen Verträgen festschreiben. Wo es diese vertragliche
Möglichkeit nicht gibt, dann soll die Festsetzung in den B-Plänen erfolgen, allerdings unter dem Gebot
der Verhältnismäßigkeit, Wer ein Grundstück von der Stadt kauft oder neues Planrecht für sein
Grundstück benötigt, wird künftig im Kaufuertrag oder im städtebaulichen Vertrag dazu verpflichtet, eine
Solaranlage auf jedem Gebäude zu enichten, in dem Strom verbraucht wird.
Gleichzeitig sollen die Stadtwerke Schweinfurt (als 100%ige Tochter der Stadt) analog den Stadtwerken
Tübingen anbieten, dass Bauhenen, die eine Photovoltaik-Anlage nicht selbst finanzieren können,
diese über die Stadtwerke bauen lassen können: Damit auch Eigentümer und Mieter Photovoltaik
nuEen kÖnnen, die das zu investierende Kapital nicht haben, finanzieren, bauen und betreiben die
Stadtwerke die -Photovoltaik-Anlagen, Durch eine Pachtkonstruktion kann der Strom dennoch als
Eigenstrom genutzt werden. Eigentümer bzw, Mieter müssen in diesem Fall die Photovoltaik-Anlagen
über den Strompreis abbezahlen, was billiger kommt als der Strombezug aus dem Netz,
Das Gebot der Verhältnismäßigkeit bedeutet hier:
' 1. Die Verpflichtung zur Photovoltaik-Anlage entfällt bei Nachweis, dass - berechnet auf die
durchschnittliche Lebensdauer der Anlage - dem Bauherm durch die Photovoltaik-Anlage
wirtschafttiche Nachteile entstehen.
2. Eigentümer, die die lnvestition einer Photovoltaik-Anlage nicht selbst finanzieren können,
können diese über die Stadtwerke bauen lassen.

Begründung:
Die Bundesregierung hat sich - zuletzt in Abkommen von Paris 2015 - zu einem Fahrplan zur CO2-
Neutralität verpflichtet. Das Zwischenzielfür 2A20hatsie deshalb schon aufgegeben, weiles nicht mehr
zu ereichen ist. Um so mehr müssen sich alle lnstitutionen in Deutschland anstrengen, um wieder in
den Fahrplan "Co2-Neutralität" zu kommen. Widrigenfalls drohen nicht nur Milliardenstrafen der EU,
sondern zig Milliarden Kosten durch Folgen des ungebremsten Klimawandels.
Derzeit haben 4% der geeigneten Dächer in Schweinfurt Dach-Photovoltaik (Dach-PV). Wenn 35% der
geeigneten Dächer in der Stadt Dach-PV hätten, dann wären die Haushalte in §chweinfurt rechnerisch
klimaneutral. Einen kleinen, aber wachsenden Teil hieau trägt eine Solardachpflicht bei Neubauten bei.
Diese Solardachpflicht bringt auf mittlere Sicht niemandem Mehrkosten: Wo Dach-PV auf Dauer
unwirtschaftlich ist, entfällt die Solardachpflicht, Wo Dach-PV auf Dauer wirtschaftlich ist, sparen
Bauherrn und ggf die Stadtwerke mittelfristig Kosten. Niemand wird durch die lnvestition überfordert;
wenn die Stadtwerke die Investition leisten, werden sie - erwünschtermaßen - vom Energieverkäufer
zum Energieversorger.
Photovoltaik rechnet sich heute vor allem, wenn man den Strom vom Dach selbst verbrauchen kann. Die reinen Ezeugungskosten liegen bei acht und zehn Cent je Kilowattstunde. Das führt zu einem Endpreis, der günstiger ist als Strom aus dem Netz. Wenn die §tadtwerke die Dach-PV finanzieren, bauen und betreiben, dann kann mittels einer Pachtkonstruktion der Strom dennoch als Eigenstrom genutzt werden. Eigentümer bzw. Mieter müssen in diesem Fall die Photovoltaik-Anlagen über den Strompreis abbezahlen, was billiger sein dürfte als der Strombezug aus dem Netz (Tübingen: dezeit 2 CUkWh billiger, Angebot swt-Energiedach). ln und um Schweinfurt gibt es mehrere Unternehmen, deren Auftragslage durch eine Solardachpflicht verbessert würde.

Kostendeckung: Der Stadt entstehen primär keine Kosten,

 



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