Zuständigkeit und Kosten bei sozialen Leistungen

Schweinfurt, den 19.12.2018

Anfrage an die Stadtverwaltung mit Bitte um schriftliche Beantwortung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
ab 1.1.2019 ist der Bezirk für alle Sozialleistungen zuständig, wenn Eingliederungshilfe dabei involviert ist - d. h. der Bezirk wird dann auch für die Menschen mit Behinderung zuständig, die zuhause oder in betreuten Wohngruppen (umgangssprachlich: ambulant betreute Wohngruppen) leben. Die wichtigsten Sozialausgaben sind in diesen Fällen:

 Grundsicherung (wird zu 100 % vom Bund erstattet)
 Kosten der Unterkunft: eher gering, weil Menschen mit Behinderung, die zuhause leben, meist keine Kosten der Unterkunft erstattet bekommen.
 Hilfe zur Pflege? (können wir nicht abschätzen)
 Verwaltungskosten im Rathaus
In diesen Fällen gehen die Zuständigkeiten und Kosten ab 1.1.2019 von der Stadt an den Bezirk über.

Unsere Fragen:
1. Bei wieviel Menschen geht die Zuständigkeit auf den Bezirk über?
2. Mit welchen Kosteneinsparungen rechnet die Stadt Schweinfurt?
3. Wie verteilt sich die Kosteneinsparung auf die wichtigsten sozialen Leistungen?
4. Auf welchen Wert müsste die Bezirksumlage ansteigen, damit weder Stadt noch Bezirk Nachteile haben?
5. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Verwaltung aus der geänderten Zuständigkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Ayfer Rethschulte Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas Schmitt

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