Dach-Photovoltaik und Akku-Speicher für Friedensschule

Antrag an die Stadtverwaltung                                         Schweinfurt, den 21.10.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen, entsprechend unserem Antrag vom 6.11.2018 (s.Anlage) bei der für 2021 geplanten
Dachrenovierung der Friedenschule Dach-Photovoltaik, einen Akku-Speicher geeigneter Größe und ggf.
Solarthermie einzuplanen.

Begründung:
zum Zeitpunkt des Antrags: im aktuellen großen Bauunterhalt ist die Dachsanierung der Friedenschule
für 2021 vorgemerkt. Wir stellen den Antrag jetzt schon, damit er rechtzeitig in die Planungen einfließen
kann.
zum Inhalt: Erklärtes und vertraglich unterzeichnetes Ziel der Bundesregierung ist es, eine Klimawende
zur CO2-Neutralität zu schaffen. Solarstrom ist im Vergleich zur fossilen Verbrennung jetzt schon
günstiger, insbesondere wenn man die 65%ige Subventionierung der Braunkohleförderung, die
Preisanstiege bei Öl und Erdgas und auch die Folgekosten der fossilen Verbrennung betrachtet. Dach-
Photovoltaik ist im Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzepts mit Priorität 1 bewertet.
Die Stadt bzw. der Betreiber der Dach-PV (Stadtwerke) können entweder den Strom günstig als
Direktabnehmer nutzen, oder sie können ihn über Börsenpreis z.B. an die Naturstrom-AG Mittelfranken
verkaufen.
Kostendeckung: Die Investitionskosten sind jeweils in die Haushalte einzustellen; spätestens mittelfristig
sollte sich der Invest allerdings durch Stromkosten-Einsparung bzw. -Erlöse amortisieren oder
überkompensieren.
Auswirkungen auf die Umwelt: erheblich weniger CO2-Emissionen durch Erzeugung erneuerbarer
Energie.
Mit freundlichen Grüßen

ursprünglicher Antrag:
Antrag an die Stadtverwaltung: Dach-Photovoltaik, Speicher, Solarthermie
Schweinfurt, den 6.11.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé, wir beantragen, dass künftig bei jedem Neubau und bei jeder Dachrenovierung eines kommunalen Gebäudes Dach-Photovoltaik und ein geeigneter Speicher mit erstellt werden (bei Gebäuden mit relevantem Warmwasser-Verbrauch auch eine Solarthermie), wenn die Dachfläche eine Anlage mit mehr als 30 kWp zulässt. Wenn die Verwaltung die Erstellung von Dach-PV, Speicher und Solarthermie als prinzipiell realisierbar, aber nicht ausreichend rentabel einstuft, ist eine Entscheidung des Stadtrats über deren Erstellung oder Nichterstellung herbeizuführen.

Begründung: Erklärtes und vertraglich unterzeichnetes Ziel der Bundesregierung ist es, eine Klimawende weg zu mindestens 80% Strom aus erneuerbarer Energie zu schaffen. Solarstrom ist im Vergleich zur fossilen Verbrennung jetzt schon günstiger, insbesondere wenn man die 65%ige Subventionierung der Braunkohleförderung, die Preisanstiege bei Öl und Erdgas und auch die Folgekosten der fossilen Verbrennung betrachtet. Die Stadt bzw. der Betreiber der Dach-PV (Stadtwerke) können entweder den Strom günstig als Direktabnehmer nutzen, oder sie können ihn über Börsenpreis z.B. an die Naturstrom-AG Mittelfranken verkaufen.

Kostendeckung: Die Investitionskosten sind jeweils in die Haushalte einzustellen; spätestens mittelfristig sollte sich der Invest allerdings durch Stromkosten-Einsparung bzw. -Erlöse amortisieren oder überkompensieren.

Mit freundlichen Grüßen

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